1. Der Kunde anerkennt die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen durch die Erteilung eines Auftrags als rechtlich bindend.
2. Wenn keine andere Preiseinheit angegeben ist, so gilt für die jeweils angegebene Zeit der Preis in Schweizer Franken. Diese wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe des vorgeschriebenen Satzes berechnet und auf den Rechnungen nur auf besondere Anweisung gesondert ausgewiesen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften die im Angebot ausdrücklich als zugesichert angegeben sind.
3. Rechnungen sind innert 10 Tagen nach erhalt der Auftragsbestätigung mit beiliegendem Einzahlungsschein zu begleichen. Bei kurzfristig angenommenen Aufträgen, beträgt die Zahlungsfrist 1- 3 Tage nach Rechnungserhalt, oder werden am jeweiligem Tag vor dem Auftrag Cash bezahlt. Die Mahnkosten betragen jeweils CHF 20.00 pro gesendete Mahnung.
4. Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung, gilt der Auftrag für den Kunden als definitiv gebucht. Trifft die Zahlung nicht in der angegeben Frist bei uns ein, so wird das Fahrzeug wieder freigestellt.
5. Bei einer Absage des Kunden ohne unser verschulden und vor Beginn des Auftrags werden 50 % der gesamten Auftragsumme berechnet und innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Auftragsdurchführung wird der gesamte Betrag verrechnet.
6. Alle Preise ab und bis Fahrzeugstandort. Reservationen nur gegen Vorauszahlung. (Trinkgeld nicht inbegriffen). Achtung, ab 23.00 h - 05.00 h, berechnen wir eine Nachtpauschale, wie auch an Sonn- und Feiertagen. Pauschalpreis pro Auftrag CHF 100.00
7. Gebühren wie, eine angemessene Verpflegung und eventuelle Unterkunft des Chauffeurs, sowie Ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverladekosten oder sonstige Gebühren auf zusätzlichem Aufwand des Kunden.
8. Nach Auftragserteilung hat die Firma STARS’N STRIPES das Recht, ganz vom Auftrag zurückzutreten, sofern auf Grund der eingezogenen Auskünfte unserer Forderungen gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung diesbezüglich der Unterlagen gegenüber dem Kunden besteht nicht.
9. Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des möglichen. Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb 48 Stunden nach der Durchführung des Auftrags erfolgen.
10. Beschädigungen der Fahrzeuge, fehlendes Inventar und Beschädigung deren Inneneinrichtungen durch die Fahrgäste, sind von diesen zu übernehmen, dies beinhaltet unter anderem auch, jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, sowie Unsachgemessene Bedienung der Einrichtungen.
11. Aus Rücksicht auf die nächsten Fahrgäste sowie die Inneneinrichtungen der Fahrzeuge, sind das Rauchen, sowie die Konsumation von Esswaren in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei nicht Einhaltung wird eine komplette Fahrzeuginnenreinigung im Auftrag des Kunden gegeben.
12. Sollte der Auftragsgeber mehr Personen in den Fahrzeugen einladen als erlaubt ist, so übernimmt der Chauffeur wie auch die Firma STARS’N STRIPES keine Haftung dafür. Sollten diesbezüglich irgendwelche behördliche Mehrkosten wie z.B. Ordnungsbussen usw. oder sonstige Kosten entstehen die der Firma STARS’N STRIPES zukommen würden, so werden diese Kosten dem Auftraggeber per Rechnung zugestellt.
13. Der Chauffeur sowie die Firma STARS’N STRIPES übernimmt keine Verantwortung für den gebrauch von Alkohol oder sonstige Substanzen an Minderjährigen. Im Übrigen, dürfen Minderjährige nur in Begleitung erwachsener Personen mitfahren.
14. Mit der Buchung und der Bezahlung des Auftrags, ist der Kunde mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
15. Vom Kunden verursachten Mehraufwand infolge Vorlagen- und Angabenbereinigung bzw. Überarbeitung sowie Änderungen während der Fahrt, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden zusätzlich dem Kunden berechnet und wenn möglich mit dem Chauffeur vor Ort beglichen, ansonsten wird dem Kunden eine Rechnung zugestellt.
16. Betriebstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz von der Vertragserfüllung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig.
17. In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird gegenüber dem Kunden die Rechnung zurückerstattet, oder auf Wunsch einen Gutschein in der Höhe des Betrags ausgestellt, den der Kunde innerhalb eines Jahres einlösen kann. Ist einer der oben angegebenen Punkte eingetroffen oder trifft dies während der Durchführung eines Auftrags ein, so ist die Einschätzung des Chauffeurs massgebend, und dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Die Firma STARS’N STRIPES übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird durch die Firma STARS’N STRIPES festgelegt. Ansprüche auf Schadenersatz, und von uns nicht genehmigte Transporte oder Aufenthaltskosten sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
18. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, die uns geschuldeten Geldforderungen mit Gegenforderungen zu verrechnen.
19. Angebote die auf Grund ungenauer oder unvollständigen Angaben erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter.
20. Mit erscheinen der jeweils neusten Ausgaben von Preislisten und allgemeinen Vertragsbedingungen verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise und Angebote ihre Gültigkeit.
21. Als Erfüllungsort für Fahrten mit den Fahrzeugen der Firma STARS’N STRIPES gilt die Gemeinde Hergiswil NW, für Streitigkeiten gilt die Gemeinde Hergiswil NW als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Schweizer Recht.
22. Diese oben aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten nur für den Stretch Limousinen Service der Firma STARS’N STRIPES, alle anderen in unserem Katalog unter unserem Namen aufgeführten und angebotenen Fahrzeuge, Helikopter, Schiffe usw. sind den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Besitzern unterstellt. Die Durchführung dieser Aufträge liegt nicht in unserem Ermessen und ist Sache des jeweiligen Besitzers. Geschäftsbedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns auf das aktuelle Schweizerische Obligationenrecht (OR). Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand die Gemeinde Hergiswil NW.
STARS’N STRIPES Stretch Limousine Service / Postfach 437, 6052 Hergiswil NW / Tel. Office +41 41 340 84 67 / Fax. +41 41 534 17 42


